Kostenlose Beratung: 06151 - 39 12 620service@ibk-energie.de

Energieberatung im Mittelstand

Die Förderung einer Energieberatung ist jetzt im Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247 der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme des BAFA möglich.

Die Beratung erfolgt als Energieaudit im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie! Bei Beantragung einer geförderten Beratung erhalten Sie einen Beratungskostenzuschuss von 80%.

Startseite Unsere Leistungen Energieförderung Energieberatung Mittelstand

Förderprogramm Energieberatung Mittelstand

Die Förderung einer Energieberatung ist ab dem 01.01.2021 im Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247 aus der neuen Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme des BAFA möglich.

 

Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird die Energieberatung in kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Beratungskostenzuschuss in Höhe von 80% gefördert.

Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Ziel der Beratung ist es wirtschaftliche sinnvolle Energieeffizienzpotentiale im Bereich Gebäude und technischer Anlagen aufzuzeigen.

Darüber hinaus ist auch die Begleitung durch den Energieberater bei der Umsetzung von Energieeinsparprojekten bis hin zur Inbetriebnahme möglich.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die

  1. weniger als 250 Personen beschäftigen und
  2. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

Nicht antragsberechtigt sind jedoch insbesondere Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs (§ 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz) gewährt wird sowie Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr einen Antrag nach den §§ 63 ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung) gestellt haben.

 

Art und Höhe der Förderung

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Der maximale Zuschuss liegt bei 6.000 Euro.

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 1.200 Euro.

Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage. Sprechen Sie uns an!