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Energieeffizienzprogramm - Abwärme

Das Programm wurde zum 31.12.2018 eingestellt.
Zum alternativen Förderprogramm.

Profitieren Sie von bis zu 50 % Tilgungszuschuss oder 40 % Zuschuss auf Investitionsmehrkosten. Wir sind zugelassene Sachverständige und erstellen für Sie das benötigte Abwärmekonzept.

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Förderprogramm KfW-Energieeffizienzprogramm - Abwärme 294 (Kredit) oder 494 (Zuschuss)

Das Programm wurde zum 31.12.2018 eingestellt. Alternativ ist das Förderprogramm des BAFA "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft" in Form eines Zuschuss oder bei dem KfW Programm 295 als Kredit mit Tilgungszuschuss verfügbar.

 

Mit dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme werden Investitionen in die Modernisierung, die Erweiterung oder den Neubau von Anlagen zur Vermeidung oder Nutzung von Abwärme gefördert.

Im Förderprogramm 294 erhalten Gewerbliche Unternehmen nach Größe 30 % - 40 % Tilgungszuschuss auf Kredite für Investitionen die Abwärme vermeiden oder nutzbar machen. KMU bekommen einen zusätzlichen Bonus von 10%.

Als weitere Möglichkeit für Förderungen im Bereich der Abwärme, bietet die KfW ein Investitionszuschuss im Programm 494. Hier erhalten Unternehmen bis zu 40 % Zuschuss auf Ihre Investitionsmehrkosten.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm gilt für alle gewerblichen Unternehmen. Es ist nicht auf den sogenannten KMU-Bereich begrenzt, sondern kann auch von großen Unternehmen genutzt werden!

Was wird gefördert?

Bezuschusst werden Investitionsvorhaben für die Erweiterung oder den Neubau von Anlagen zur Vermeidung oder Nutzung von Abwärme.

a) Innerbetriebliche Vermeidung von Abwärme und Abwärmenutzung

  • Prozessoptimierung
  • Umstellung von Produktionsverfahren auf energieeffiziente Technologien zur Vermeidung bzw. Nutzung von Abwärme

  • Dämmung/Isolierung von Anlagen, Rohrleitungen und Armaturen

  • Rückführung von Abwärme in den Produktionsprozess

  • Vorwärmung von anderen Medien

b) Außerbetriebliche Nutzung von Abwärme

  • Maßnahmen zur Auskopplung der Abwärme
  • Verbindungsleitungen zur Weitergabe von Wärme. Bei Einspeisung der Wärme in Wärmenetze werden die Verbindungsleitungen bis zum Anschlusspunkt an die Wärmenetze gefördert

c) Verstromung von Abwärme

  • z.B. ORC-Technologie, sofern keine Einspeisevergütung erhalten wird

d) Abwärmekonzept sowie Umsetzungsbegleitung und Controlling

  • Förderfähig sind Aufwendungen für die Erstellung des Abwärmekonzepts einschließlich Umsetzungsbegleitung und Controlling der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Sachverständige

Ziel ist es, Energie einzusparen und den CO 2-Ausstoß zu mindern.

Zur Abwicklung:

Für die Beantragung benötigen Sie eine Bestätigung eines zugelassenen Energieberaters in Form eines Abwärmekonzeptes. Als Ingenieurbüro beraten wir Sie in allen Dingen die die Antragstellung betreffen. Wir haben bereits bei ähnlich gelagerten Projekten Energieeinsparberechnungen zur Vorlage beim Fördermittelgeber erstellt. Gerne erstellen wir für Sie ein entsprechendes Angebot.

Weitere Informationen zum KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme finden Sie im KfW Merkblatt 494 (Investitionszuschuss) oder 294 (Tilgungszuschuss).

Sie sind interessiert? Sprechen Sie uns an!