Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen - Basisförderung
Im Förderprogramm "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" - Modul 4 - Basisförderung werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von Anlagen und Prozessen, die damit zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz beitragen gefördert.
Die Basisförderung fördert den Austausch von ineffizienten Bestandsanlagen, insofern der Endenergiebedarf um mindestens 15% reduziert wird.
Das wird gefördert
- Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
- Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen
- Komponenten zur Optimierung von Biogasanlagen
- Lackierkabinen
- Wasserstrahlschneidanlagen
- Laserschneider
- Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
- Elektrisch betriebene Backöfen
- Werkzeugmaschinen
- Pelletpressen, Brikettierpressen
- Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
- Kinoprojektoren
- Elektrische Schweißgeräte
- Kühlmöbel für Lebensmittel
- Solarien
Art und Höhe der Förderung
- 15 % für kleine und 10 % für mittlere Unternehmen
Förderung nach AGVO maximal 20 Millionen € für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen. Gefördert werden die Investitionsgesamtkosten, Investitionsvolumen mindestens 10.000€.
Bescheinigung der Endenergieeinsparung
Zur Beantragung der Fördermittel benötigen Sie eine Bestätigung, welche durch einen Energieeffizienz-Experten erstellt werden muss.
Gerne Bestätigen wir für Sie die Endenergieeinsparung zu Ihrem Projekt.
Kontaktieren Sie uns, wir bieten Ihnen einen kostenlosen und unverbindlichen Termin um Ihr Vorhaben näher zu charakterisieren.