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Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/- prozesse

Das KfW-Energieeffizienzprogramm unterstützt Energieeffizienz- maßnahmen im Bereich Produktionsanlagen/ -prozesse gewerblicher Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen.
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Förderprogramm KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse (292, 293)

Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) besteht für Unternehmen die Möglichkeit Energieeffizienzprojekte über zinsgünstige Darlehen im Rahmen des KfW-Kredit 292/293 gefördert zu bekommen.

  • Förderung von Energieeffizienz-Maßnahmen im In- und Ausland, bis 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Förderung beginnt ab 10 % Energieeinsparung
  • Günstige Zinssätze und lange Laufzeiten
  • Für Unternehmen und Freiberufler ohne Beschränkungen durch die Umsatzgröße

Gefördert werden Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen in Deutschland und im Ausland.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik
  • Druckluft, Vakuum und Absaugtechnik
  • Elektrische Antriebe und Pumpen
  • Prozesskälte und Prozesswärme
  • Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung für Produktionsprozesse
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

Modernisierungsinvestitionen müssen zu einer spezifischen Endenergieeinsparung von mindestens 10 % (Einstiegsstandard) bzw. mindestens 30 % (Premiumstandard) gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre führen.

Bei Neuinvestitionen ist eine spezifische Endenergieeinsparung von mindestens 10 % (Einstiegsstandard) bzw. mindestens 30 % (Premiumstandard) gegenüber dem Branchendurchschnitt
zu erreichen.

Die Einsparung durch die Investitionsmaßnahme ist bei Antragsstellung durch das Unternehmen oder einen Energieberater zu ermitteln. Die Berechnung kann beispielsweise über Herstellernachweise und
Produktdatenblätter erfolgen.

Die Einsparung ist in der "Bestätigung zum Kreditantrag KfW-Energieeffizienzprogramm" (Formularnummer 600 000 3417) zu quantifizieren und zu bestätigen.

Ferner können in Verbindung mit einer förderungswürdigen betrieblichen Energieeinsparinvestition Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie für
Energiemanagementsysteme gefördert werden.

Antragsberechtigte

Das Programm wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich
mehrheitlich in Privatbesitz befinden.

Vorhaben im Ausland können ebenfalls gefördert werden. Antragsberechtigt sind:

  • Deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und in Deutschland freiberuflich Tätige

sowie

  • Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.

Art und Höhe der Förderung

Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden.

Der Kredithöchstbetrag beträgt

  • in der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben.

Diese Kreditobergrenze kann überschritten werden, sofern das Vorhaben eine besondere Förderungswürdigkeit besitzt.

Die Programmzinssätze orientieren sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und der Bonität des Kreditnehmers.

  • Darüber hinaus wird in allen Programmvarianten ein beihilfefreier Zinssatz oberhalb des EUReferenzzinssatzes angeboten.
  • Der Kredit wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.
  • Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt KfW-Energieeffizienzprogramm.

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