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Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister (MaStR) wird eingeführt um bei der Steuerung und dem Ausbau der Energienetze für mehr Transparenz zu sorgen.

Unter dem Begriff Marktakteure sind alle Akteure des Strom- und Gasmarktes zu verstehen. Im Endkundenbereich sind dies unter anderem Anlagenbetreiber von PV-Anlagen, Windkraft-Anlagen, Stromspeicher-Anlagen, BHKW, und sonstigen Eigenerzeugungs-anlagen. Alle Strom- bzw. Gaslieferanten sind also meldepflichtig!

Nach gesetzlicher Definition ist jede natürliche oder juristische Person , die Strom an einen Dritten liefert, ein Stromlieferant. Gleiches gilt auch für Gas.

Zudem werden Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Bilanzkreisverantwortliche, Börsen und OTC-Plattformen, sogenannte Remit-Akteure, sowie Behörden mit energiewirtschaftlichem Bezug zur Eintragung verpflichtet.

Was ist zu tun?

Zu melden bzw. zu registrieren sind unabhängig von Ihrer Größe alle Anlagen die Strom oder Gas erzeugen und an das öffentliche Netz angeschlossen sind. 

Notstromanlagen müssen dann gemeldet werden, wenn sie ortsfest sind und im Netzparallelbetrieb gefahren werden können. Dies ist eine spezielle Ertüchtigung des Notstromaggregats, die es ermöglicht, für eine definierte, sehr kurze Zeit sowohl Strom aus dem Netz zu beziehen als auch das Notstromaggregat zu betreiben.

Die Inbetriebnahme des MaStR-Online-Portals für alle Marktakteure und für sämtliche Anlagen und Einheiten ist für den 04. Dezember 2018 vorgesehen.

Wichtig:

Die Meldepflichten sind bis zum Start des MaStR-Webportals anderweitig  über bestehende Techniken/Formulare zu erfüllen. Hierbei ist auf Einhaltung bestehender Meldefristen zu achten!

Marktakteure müssen sich nach dem 04.12.2018 im Webportal anmelden – die Registrierung muss auch für bereits bestehende bzw. anderweitig gemeldete Anlagen erfolgen!

Registrierungen können aus anderen Gründen allerdings bereits jetzt erforderlich sein, so zum Beispiel als Teilnahmevoraussetzung der Ausschreibungen nach dem EEG und KWKG.

Das tun wir für Sie:

Wir übernehmen die komplette Grundlagenklärung. Was ist wann und wo einzutragen? Wir erfassen Ihre Stammdaten und erledigen in Ihrem Auftrag fristgemäß alle Meldungen und Eintragungen in die entsprechenden Verzeichnisse.