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Energieaudits sind Pflicht!

Nicht-KMU sind im Rahmen des EDL-G verpflichtet alle 4 Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Warten Sie nicht lange und lassen Sie sich von uns informieren!

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Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Große Unternehmen sind nach EDL-G verpflichtet ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen, sowie alle vier Jahre ein Wiederholungsaudit.

Die DIN EN 16247-1 beschreibt die Anforderungen an Energieaudits und entsprechende Verpflichtungen innerhalb eines Auditprozesses. Unter einem Energieaudit versteht sich die systematische Erfassung und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs in einem Unternehmen.

Ziel ist es, die Energieflüsse und bestehende Potenziale für Energieeffizienzmaßnahmen zu identifizieren. Im zweiten Schritt werden die verschiedenen Maßnahmen durch Investitions- bzw. Wirtschaftlichkeits-betrachtungen monetär bewertet. Damit können Unternehmen sehr schnell feststellen wann sich welche Investitionen rentieren. Im Ergebnis werden alle wesentlichen Einsparpotenziale und mögliche Einsparmaßnahmen in einem Energiebericht zusammengefasst.

Vorteile eines Energieaudits und deren Folgeaudits

  • Transparenz des Energieverbrauchs und deren Kosten
  • Potentiale zur Steigerung der Energieeffizienz aufdecken und überprüfen
  • Senkung von Energie, Kosten und CO2-Ausstoß
  • Steigerung des Verständnisses im Unternehmen zum nachhaltigem Umgang mit Energie

In Bezug auf die europäische Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU; EED – Artikel 8) werden alle Unternehmen, die nicht zur KMU-Gruppe gehören, seit Dezember 2015 zum Nachweis eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 verpflichtet. Dies gilt auch für nichtproduzierende Betriebe.

Die Energieaudits werden von uns Experten durchgeführt und stichprobenartig vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft.

Ablauf eines Energieaudits:

1. Einleitender Kontakt

2. Auftaktbesprechung

3. Datenerfassung

4. Außeneinsatz

5. Analyse

6. Bericht

7. Abschlussbesprechung

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Das tun wir für Sie:

Wir unterstützen Sie in allen Fragen der Auditierung nach DIN 16247-1 und übernehmen die kompetente Durchführung der Energieaudits. Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und Sparen zusätzlich bares Geld!

Kontaktieren Sie uns einfach!

Förderung von Energieaudits

Unternehmen die freiwillig ein Energieaudit durchführen möchten und nicht nach gesetzlichen Vorgaben dazu verpflichtet sind, können dies im Rahmen der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1 über das BAFA mit 50% der Beratungskosten gefördert bekommen.